Abklärung
Wie funktioniert das Screening?
Erste – und in den meisten Fällen einzige – Maßnahme ist die Anfertigung von Röntgenbildern der weiblichen Brust, jede Seite in zwei Ebenen.
Diese Aufnahmen werden von zwei speziell geschulten und ständigen Qualitätskontrollen unterworfenen Radiologen unabhängig voneinander – d.h. ohne Wissen um die Beurteilung des jeweils anderen Arztes – beurteilt. Sind beide einhellig der Meinung, es handle sich um einen normalen Befund, ist die Screeninguntersuchung beendet.
Sollte ein oder beide befundende Ärzte der Meinung sein, daß die Mammographie-Aufnahmen alleine nicht ausreichen, so werden die entsprechenden Mammographien in der sogenannten „Konsensuskonferenz“, einer Konferenz aller Screeningärzte, erneut begutachtet und diskutiert. Sollte weiterhin der Bedarf nach einer weiteren Untersuchung bestehen, so wird die Patientin zu der sogenannten Abklärungsdiagnostik eingeladen. Dies betrifft etwa 5% der untersuchten Frauen.
Beachten Sie dabei aber, daß die zu zusätzlichen Untersuchungen eingeladenen Frauen zu 90% gutartige Befunde haben!
Die Abklärungsdiagnostik
Folgende Untersuchungen werden bei der Aklärungsdiagnostik angewendet:
Biopsie / Gewebeprobeentnahme (Ultraschallgesteuerte Hochgeschwindigkeitstanzbiopsie, Stereotaktische Vakuumsaugbiopsie):
Unter lokaler Betäubung wird eine in den meisten Fällen völlig schmerzfreie Gewebeprobe entnommen, um zweifelsfrei festzustellen, ob es sich um eine gutartige oder bösartige Veränderung handelt. Dies ist aber letztlich nur bei wenigen Frauen erforderlich.
Biopsie / Gewebeprobeentnahme (Ultraschallgesteuerte Hochgeschwindigkeitstanz-biopsie, Stereotaktische Vakuumsaugbiopsie):
Unter lokaler Betäubung wird eine in den meisten Fällen völlig schmerzfreie Gewebeprobe entnommen, um zweifelsfrei festzustellen, ob es sich um eine gutartige oder bösartige Veränderung handelt. Dies ist aber letztlich nur bei wenigen Frauen erforderlich.