EU-Leitlinien Mammographie-Screening

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Die Teilnahme ist bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag.
Ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden.
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Die Teilnahme ist freiwillig. Von einer zentralen Stelle aus werden die anspruchsberechtigten Frauen eingeladen. Terminveränderungen bzw. Terminvereinbarungen für Frauen, die keine Einladung erhalten haben, sind möglich unter der Telefonnummer: 089 – 5454 640 200.
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Durch die Zuweisung einer anonymisierten Screening-Identifikationsnummer ist der Datenschutz gewährleistet.
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Die Kosten für die Mammographie übernehmen die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen – diese abhängig von den Vertragsvereinbarungen.
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Die Befundung der Mammographie erfolgt unabhängig voneinander durch zwei Radiologen/innen. Bei unterschiedlicher Meinung wird eine dritte Fachmeinung eingeholt.
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Etwa innerhalb von sieben Tagen wird jeder Frau das Ergebnis mitgeteilt. Bei etwa 95% der untersuchten Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf einen Tumor. Diese Frauen werden in zwei Jahren wieder zur Mammographie eingeladen.
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Besteht ein Verdacht auf Brustkrebs oder auf eine andere Erkrankung erfolgt eine weitere Einladung zur Abklärungsdiagnostik (weniger als 5% der teilnehmenden Frauen). Normalerweise erhärtet sich dieser Verdacht bei ca. 90% dieser erneut eingeladenen Frauen nicht. Im Falle einer Verdachtsdiagnose findet eine Abklärung innerhalb des Früherkennungs-programms statt.
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Zur Qualitätssicherung müssen alle am Mammographie-Screening beteiligten Radiologen, die programmverantwortlichen Ärzte (PVAs), pro Jahr mindestens 5000 Mammographien routinemäßig befunden.
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Die Ärzte/innen und MTAs sind zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet und sind strengsten Qualitätskontrollen ausgesetzt.
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Die Röntgengeräte unterliegen strengsten Qualitätskontrollen zur Strahlenbelastung und optimalen Bildauflösung. Die durchschnittliche Strahlenbelastung einer Mammographieuntersuchung entspricht etwa zehn Prozent der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland.
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Die Röntgengeräte unterliegen strengsten Qualitätskontrollen zur Strahlenbelastung und optimalen Bildauflösung. Die durchschnittliche Strahlenbelastung einer Mammographie-untersuchung entspricht etwa zehn Prozent der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland.

Die Abklärungsdiagnostik

Folgende Untersuchungen werden bei der Aklärungsdiagnostik angewendet:

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Tastuntersuchung: dabei wird die Brust durch den Arzt / die Ärztin sorgfältig abgetastet.
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Zusätzliche Röntgenaufnahme: der unklare Befund lässt sich z.B. durch eine Vergrößerung leichter wiedergeben und beurteilen.
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Ultraschalluntersuchung: die in der Mammographie entdeckte Auffälligkeit kann so ergänzend beurteilt werden.
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Biopsie / Gewebeprobeentnahme (Ultraschallgesteuerte Hochgeschwindigkeitstanzbiopsie, Stereotaktische Vakuumsaugbiopsie):
Unter lokaler Betäubung wird eine in den meisten Fällen völlig schmerzfreie Gewebeprobe entnommen, um zweifelsfrei festzustellen, ob es sich um eine gutartige oder bösartige Veränderung handelt. Dies ist aber letztlich nur bei wenigen Frauen erforderlich.
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Biopsie / Gewebeprobeentnahme (Ultraschallgesteuerte Hochgeschwindigkeitstanz-biopsie, Stereotaktische Vakuumsaugbiopsie):
Unter lokaler Betäubung wird eine in den meisten Fällen völlig schmerzfreie Gewebeprobe entnommen, um zweifelsfrei festzustellen, ob es sich um eine gutartige oder bösartige Veränderung handelt. Dies ist aber letztlich nur bei wenigen Frauen erforderlich.